Verfassungsbeschwerde wegen Art. 146 – Archiv

Verfassungsbeschwerde wegen unseres Selbstbestimmungsrechts

18. September 2023

Zahlreiche Umfragen bestätigen, dass der größte Teil der Bevölkerung in unserem Land 
in allen wichtigen Fragen (z. B. Energiefragen, Umwelt- und Bildungsprobleme, Gesundheitsversorgung, Friedensfragen usw.) endlich Mitspracherecht erhalten möchte. Das wird uns bis jetzt verweigert.

Damit die Menschen in unserem Land endlich diskutieren und frei darüber entscheiden können, wie sie miteinander leben möchten und in allen wichtigen gesellschaftlichen Fragen mitbestimmen können, ist es notwendig, dass ganz viele Menschen eine Verfassungsbeschwerde für diesen Zweck erheben. Deshalb rufen wir alle Menschen auf, die Verfassungsbeschwerde für unser Selbstbestimmungsrecht selbst unter eigenem Namen einzureichen. Wir müssen zahlreich werden, um unser Selbstbestimmungsrecht zu erlangen.

Hinweis: Den größten Teil der Verfassungsbeschwerde hat ein Anwalt geschrieben. Die Klammern und Punkte in der Verfassungsbeschwerde sind gewollt, um die Zitate auf die notwendigen Aussagen zu begrenzen.  

Zur Einreichung können Sie die PDF- oder die Word-Datei (siehe Links) nutzen. Tragen Sie Name, Adresse, Datum im Adressbereich und unter dem Titel „Verfassungsbeschwerde“ nochmals den Namen und Adresse in die vorgezeichneten Stellen ein. Danach das Dokument speichern, ausdrucken, letzte Seite unterschreiben und bitte per Post nach Karlsruhe schicken.

Würde uns freuen, wenn Sie uns unter kontakt@gemeinwohl-lobby.de informieren, wenn Sie mit dabei sind!

Ohne Unterschrift ist die Verfassungsbeschwerde ungültig und Online per E-Mail wird nicht akzeptiert.

PDF-Datei

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/10/Verfassungsbeschwerde-Selbstbestimmungsrecht.pdf

WORD-Datei

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/10/Verfassungsbeschwerde-Selbstbestimmungsrecht-3.docx