MEDIENKRITIK

Retten wir unsere Demokratie! Helfen Sie mit!

Das Funktionieren einer Demokratie, in der alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht (Art. 20 Abs. 2 GG), setzt voraus, dass die Bevölkerung über die Informationen verfügt, die sie benötigt, um sich auf rationale Weise eine eigene Meinung zu allen politischen Fragen zu bilden und Fehlentwicklungen entgegentreten zu können. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten sollten gegenüber den Machthabern eine Kontrollfunktion ausüben, indem sie auch solche Informationen verbreiten, die jene gern geheim gehalten hätten, und sie sollten zu diesen Informationen kritisch Stellung nehmen (Quelle: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/7492/warum-medien-wichtig-sind-funktionen-in-der-demokratie/).

Statt die Machthaber und die staatlichen Institutionen zu kontrollieren, fungieren die öffentlich-rechtlichen Medien als Hofberichterstatter einer Politik, die selbst die Gesetze nicht mehr einhält. Neben Falschinformationen tragen sie mit diffamierender Wortwahl maßgeblich zur Spaltung der Gesellschaft bei. Abweichende Meinungen sind trotz wohlbegründeter Kritik nicht mehr erwünscht und führen zu Ausgrenzung und Diffamierung. Angst und Panikmache bestimmen die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten. 

Mit dieser Art von Berichterstattung verletzen die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten die verfassungsmäßige Ordnung und das geltende Völkerrecht. Sie haben dadurch der Gesellschaft enorme Schäden zugefügt und gefährden damit sowohl den sozialen als auch den äußeren Frieden. 

Das nehmen wir nicht mehr hin. Deshalb beantragen wir in einer gemeinsamen konzertierten Aktion mit LeuchtturmARD die Beitragsbefreiung mit einem gemeinsam erstellten offiziellen Antrag bei den Landesrundfunkanstalten, zuerst für ein Jahr, um den Streitwert bei den Klagen niedrig zu halten. Wir haben dazu einen Antrag vorbereitet, den man nur noch ausfüllen muss, als Einwurfeinschreiben kostet der Versand 3,95 Euro. Sofern dem Antrag auf Beitragsbefreiung nicht stattgegeben wird, ist gegen den ablehnenden Bescheid der Widerspruch möglich. Hierzu haben wir eine Widerspruchsbegründung vorbereitet.  

Soweit die Rundfunkanstalten den Antrag auf Beitragsbefreiung nicht binnen dreier Monate bescheiden, kann Untätigkeitsklage angedroht und nach Fristablauf erhoben werden. Nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren kann jeder Teilnehmer Klage beim Verwaltungsgericht erheben. 

Dazu haben wir einen Klage-Entwurf verfasst. Den Klage-Entwurf sowie Informationen über Ablauf und Kosten der Klage erfahren Sie per Mailanfrage über medien@gemeinwohl-lobby.de.

Alle notwendigen Schritte finden Sie auf unserer Homepage. Wenn Sie eine Antwort/Ablehnung ­ erhalten, senden Sie die bitte an medien@gemeinwohl-lobby.de.

Der Link zum Antrag (siehe unten)
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2022/04/Antrag-Rundfunkbefreiung.pdf
oder https://tinyurl.com/GWLRundfunkbeitragsfrei

Verbreiten Sie diese Aktion mit diesem Link:
https://gemeinwohl-lobby.de/medienkritik/

Wenn Sie nicht gleich die Beitragsbefreiung beantragen wollen, können Sie auch an unserer Beschwerdekampagne teilnehmen unter:
https://gemeinwohl-lobby.de/beschwerdekampagne

Beenden wir die Verbreitung von Desinformationen und die Zensur! Machen Sie mit!


Wie geht es weiter? Lesen Sie dazu den Beitrag von Friedemann Willemer auf apolut
https://apolut.net/der-oeffentlich-rechtliche-rundfunk-und-das-juengste-gericht/