Widerspruch IGV und DSGVO

23. Juli 2025

Zweite Phase der Widerspruch-Aktion gegen IGV und der Verletzung des Datenschutzes

NEIN zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften und zum Pandemievertrag

Gemeinsam mit We for Humanity und Atlas-Initiative rufen wir zum Handeln auf.
Es sind viele Briefe mit der Aufforderung, den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) bis 19. Juli 2025 zu widersprechen, durch einige Initiativen verschickt worden. Nachdem nun die Frist ohne Widerspruch verstrichen ist, gehen wir in die nächste Runde.

Wir werden die Zeit für eine kontinuierliche Kampagne nutzen, um uns als Souverän klar zu positionieren und zu sagen:
„Meine Würde ist unantastbar. Meine Freiheit ist nicht verhandelbar.“
 
Immer öfter wird unser Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf den Schutz der Privatsphäre verletzt. Durch die endlose Digitalisierung und gewinnbringenden Experimente der Pharmaindustrie sind unsere Gesundheit und Privatsphäre ein lukratives Geschäft geworden und wir schauen nur zu. Es ist höchste Zeit, dass wir unsere Stimme erheben. Unsere Menschenwürde darf nicht als Profit-Fabrik behandelt werden. 
 
Deshalb starteten wir kürzlich eine Briefaktion, die wir wegen neuer Entwicklungen kurz stoppen mussten. Die Gründe dafür:
–> Es liefen ähnliche Aktionen nebeneinander. Wir haben uns mit den anderen Organisatoren geeinigt und die Aktionen wurden jetzt zusammengeführt.

–> Der Entwurf des vorgesehenen Zustimmungsgesetzes zum IGV wurde schon veröffentlicht. Der Bundestag wird es voraussichtlich noch im September verabschieden. Das Vorwort zu dem Gesetz ist voll von Lobesgesängen über das neue IGV. Deshalb mussten wir das Anschreiben verschärfen und die Aktion wird jetzt mit etwas veränderten Dokumenten fortgesetzt. 
 
Wer in der ersten Phase bereits die Briefe versandt hat, muss die nachfolgende Aktion nicht nochmals mitmachen.

Zu dem neuen Anschreiben gehört auch eine juristische Begründung von Dr. jur. Beate Pfeil (Rechtswissenschaftlerin), die man unbedingt mit jedem Brief mitsenden muss. Damit hat jeder Brief diesmal fünf Seiten. Das kostet in einem normalen Briefumschlag 1,10 €. (Wenn man die juristische Begründung und die zwei Widersprüche doppelseitig ausdruckt, kommt man mit nur 3 Seiten aus, als Normalbrief kostet das 95 Cent.)
             
Alle Adressaten der Briefe sind mit der ersten Aktion identisch: die fünf gesundheitspolitischen Sprecher im Bundestag, die Bundesgesundheitsministerin, den Bundesminister für Digitales und die Bundesdatenschutzbeauftragte. Es sind im Ganzen weiterhin 8 Briefe, immer mit fünf Seiten.

Wie beim letzten Mal, haben wir zwei Formate zur Verfügung gestellt, ein PDF-Format und ein Doc-Format.

Zu PDF-Format:

– Jeden Brief muss man auf der ersten, zweiten und dritten Seite mit Namen, Adresse und Datum ergänzen (s. vorbereitete Felder).
– Die zweite und dritte Seite wird ganz unten mit Ort,Datum ergänzt (s. vorbereitete Felder).
– Danach ausdrucken* und alle drei Seiten UNTERSCHREIBEN !

1. Bundesgesundheitsministerin
2. SPD Gesundheitssprecher
3. Bundesministerium für Digitales
4. Bundesdatenschutzbeauftragte
5. CDU Gesundheitssprecher
6. AfD Gesundheitssprecher
7. Die Grünen Gesundheitssprecher
8. Die Linke Gesundheitssprecher

Juristische Begründung, bitte jedem Schreiben beifügen

Zu Doc-Format:

Hier verwenden wir einen Macro. Es ist wie folgt vorzugehen:
– Beim Öffnen der Word-Dokumente auf „Makro aktivieren“ klicken.
Oder ggf. oben im gelben Streifen auf „Inhalt aktivieren“ bzw. „Makros aktivieren“ klicken.
– Daraufhin werden die fehlenden Angaben abgefragt; ausfüllen und jeweils mit OK bestätigen.
– Am Ende speichern, drucken* und an drei Stellen unterschreiben.
Sollte euch Word ärgern, drückt Strg+a und danach F9.

1. Bundesgesundheitsministerin
2. SPD Gesundheitssprecher
3. Bundesministerium für Digitales
4. Bundesdatenschutzbeauftragte
5. CDU Gesundheitssprecher
6. AfD Gesundheitssprecher
7. Die Grünen Gesundheitssprecher
8. Die Linke Gesundheitssprecher

Juristische Begründung, bitte jedem Schreiben beifügen

* Nochmals der Hinweis: Wer die Seite 2 und 3 sowie die juristische Begründung doppelseitig ausdrucken kann, hat damit insgesamt 3 Seiten und dieser Brief kann dann mit  95 ct. frankiert werden. Im anderen Fall muss der Brief mit 5 Seiten in einem normalen Umschlag mit 1,10 €  frankiert werden.

Wer nicht alle 8 Briefe versenden kann/will, bitte mindestens die ersten 4 Briefe an die Adressaten (siehe Reihenfolge oben) schicken. (Wer keinen Drucker hat, kann die ausgefüllten Briefe per Email an einen Copyshop senden und dort ausdrucken lassen.)

Wir bitten alle Teilnehmer dieser Aktion, sofern sie nicht schon bei der 1. Aktion teilgenommen haben, sich im Formular (unten) einzutragen, denn wir planen eine Klagegemeinschaft zur Verteidigung unserer Rechte zu gründen, wenn die Reaktion auf die Briefaktion zu gering ist. 


    WHO Pandemievertrag und IHR

    1. September 2023, aktualisiert 24. April 2024

    WHO Pandemievertrag und internationale Gesundheitsregeln IHR

    Unter der Überschrift 75 Jahre WHO hatte der Bundestag am 12. Mai 2023 den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) 2005 und dem Internationalen Pandemievertrag der WHO seine Zustimmung erteilt. Wie sich herausstellte, geht damit die Übertragung staatlicher Hoheitsfunktionen an die WHO einher. Darüber wurde im Parlament keine seriöse Debatte geführt. Im Jahr 2022 hatte die Regierung bereits die Verhandlungsrechte in dieser Angelegenheit ohne parlamentarische Konsultation an die EU-Kommission übertragen.

     1. Pandemievertrag 

     2. Internationale Gesundheitsregeln IHR


    Pandemie-Vertrag im Bundestag abgestimmt, man nennt das auch Durchwinken. Wäre ja interessant, wer von diesen Herrschaften die beiden Verträge gelesen hat


    Werden Sie aktiv! Informieren Sie sich! Machen Sie bei den Aktionen mit!

    >> Informationsblatt zur Aufklärung über die Konsequenzen der WHO-Machtergreifung

    Welche Konsequenzen haben die WHO-Verträge für Unternehmer?

    >> Informationsblatt für Unternehmer

    Inwieweit ist die Landwirtschaft von den WHO-Verträgen betroffen?

    >> Informationsblatt für Landwirte

    Weitere Erklärung zu den WHO-Verträgen:
    https://www.youtube.com/watch?v=_uH1usNjvNs
    oder suche nach: Erklär-Video WHO-Verträge


    Verfassungsbeschwerde WHO

    GemeinWohl-Lobby 18. Juli 2023
    aktualisiert am 14.1.2024

    Aktionen zur WHO

    Das Bundesverfassungsgericht verweigert die Entscheidung der Verfassungsbeschwerde von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) 2005 und dem Internationalen Pandemievertrag nicht angenommen und weigert sich damit, die Aushebelung des Grundgesetzes und Machtübertragung an eine entgrenzte WHO mit selbstermächtigter Mandatserweiterung, überhaupt zur Kenntnis zu nehmen oder gar zu entscheiden.

    Diese Antwort vom Gericht war grundsätzlich zu erwarten, da das Bundesverfassungsgericht keine Entscheidungen mehr trifft, wenn es um die Vernichtung unserer Demokratie nach dem Grundgesetz geht. Auch über die anhängige Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. Wolfgang Weiß, Universität Speyer, gegen das Freihandelsabkommen EUSFTA wird seit 2019 nicht geurteilt.

    In dieser Verfassungsbeschwerde geht es auch schon um die erfolgte Ablösung des Grundgesetzes durch die Zustimmung der deutschen Staatsorgane zu dem Freihandelsabkommen EU-Singapur. Die hochkarätige Verfassungsbeschwerde wurde zwar bis jetzt nicht abgelehnt, aber sie wird beim Bundesverfassungsgericht ohne Urteil und ohne jegliche Stellungnahme einfach verwahrt.

    Das Positive an dieser Antwort ist, dass wir jetzt schwarz auf weiß haben, dass das Bundesverfassungsgericht auch bei realen Gefahren, wo es um die Vernichtung der Demokratie und Menschenrechte geht, nicht mehr tätig wird. Wir dokumentieren zurzeit, was bei uns nicht mehr funktioniert. Das erhaltene Dokument können wir deshalb für spätere Aktionen sehr gut benutzen.


    Im Interview-Video mit Daniela Zibi erklärt Marianne Grimmenstein die Pläne der WHO mit dem Pandemievertrag und den neuen verbindlichen Gesundheitsregeln.

    Die in beiden Entwürfen formulierten Befehls-, Kontroll- und Sanktionsrechte stellen sich als eine Übertragung staatlicher Hoheitsfunktionen an die WHO heraus und verletzen die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland sowie anderer Mitgliedsstaaten ebenso, wie die Grund- und Menschenrechte seiner Bürger.




    Die Verfassungsbeschwerde können Sie hier herunterladen

    https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/07/Verfassungsbeschwerde-WHO.pdf