Brief an WHO

13. März 2024

Briefaktion an die WHO für Deutschland, Österreich
und die Schweiz

Die Arbeitsgruppe für Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) hat ihre Frist vom 27. Januar 2024 zur Vorlage von Änderungsanträgen für die Weltgesundheitsversammlung im Mai 2024 verpasst. Trotz dieser Tatsache haben das Sekretariat der WHO und die Arbeitsgruppe für die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften öffentlich ihre Absicht verkündet, die ihnen obliegenden völkerrechtlichen Verpflichtungen zu verletzen, indem sie das Paket der Änderungen für die mögliche Annahme auf der 77. Weltgesundheitsversammlung verabschieden lassen wollen. Die WHO plant offenkundig, internationales Recht zu brechen.

„Wir, das Volk” müssen die WHO für ihre Verschwörung zur Verletzung von Artikel 55 der Internationalen Gesundheitsvorschriften zur Rechenschaft ziehen. Art. 55 IHR schreibt der WHO ganz klar vor, dass sie verpflichtet ist, jede Änderung an den Internationalen Gesundheitsvorschriften mindestens vier Monate vor der Zusammenkunft der Weltgesundheitsversammlung den Mitgliedstaaten vorzulegen, damit es überhaupt verabschiedet werden kann.

Da die WHO offenkundig plant, internationales Recht zu brechen, haben wir eine Briefaktion gestartet, die ganz groß werden muss. Wir haben den “Offenen Brief” von Dr. Silvia Behrendt an den WHO-Generalsekritär Tedros (mit ihrer Erlaubnis, danke dafür) als Vorlage genommen und daraus diese Aktion erstellt.

Laden Sie die vorbereiteten zwei Dokumente herunter. Tragen Sie Namen, Adresse und Datum in die vorgezeichneten Stellen ein. Danach die Dokumente speichern, ausdrucken, im Brief an die WHO die dritte Seite und im Brief an den Gesundheitsminister die erste Seite unterschreiben und bitte per Post an die angegebenen Adressen schicken. Diesmal gibt es verschiedene Dokumente, da wir die Aktion in Deutschland, Österreich und in der Schweiz starten.

Sie können den in englisch verfassten Brief an den WHO Direktor vorab in der deutschen und französischen Übersetzung lesen.

WHO-Briefaktion Deutschland

  1. Brief an den WHO-Generaldirektor (bitte mit 1,10 € frankieren)
  2. Brief an den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

WHO-Briefaktion Österreich

  1. Brief an den WHO-Generaldirektor
  2. Brief an den Bundesgesundheitsminister Johannes Rauch

WHO-Briefaktion Schweiz

  1. Brief an den WHO-Generaldirektor
  2. Brief an Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider

Wenn Sie an der Aktion teilgenommen haben, können Sie uns das gerne mitteilen, auch anonym:


    STRAFANZEIGE

    Strafanzeige


    GemeinWohl-Lobby 21. Juli 2023

    Das Bundesverfassungsgericht ist erwartungsgemäß nicht bereit über die Verfassungsbeschwerde von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz wegen des WHO-Pandemievertrags zu entscheiden.

    Wie geht es jetzt weiter? Wir haben jetzt eine umfassende Strafanzeige gestellt gegen die Verantwortlichen des Bundestages und der Bundesregierung, die uns an die WHO verkaufen wollen. Diese Strafanzeige wurde wieder von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz eingereicht und kann dann auch wieder von Ihnen als Unterstützung an die Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe gesandt werden, dieses Mal ist es ausreichend per E-Mail (Hinweis Kontaktstelle Bundesgeneralanwaltschaft), kann aber auch postalisch versandt werden.

    Hinweis:
    Die Strafanzeige, die jeder stellen kann, hat keine rechtlichen Konsequenzen, Kosten oder weitere Aktivitäten für Sie zur Folge. Viele fragen, warum eine Strafanzeige und nicht ein Strafantrag eingereicht wurde. Hochverrat oder Völkermord oder ähnliche Delikte sind immer Offizialdelikte, es bedarf keines weiteren Strafantrags wie bei Privatklagedelikten. Wer glaubt, dass er dennoch einen Strafantrag hinzufügen möchte, dem sei es unbenommen. Ausführliche Informationen zu Strafanzeige und Strafantrag können Sie hier entnehmen.

    Die Strafanzeige können Sie hier herunterladen >> Strafanzeige als PDF zum Ausfüllen <<, mit Ihren Angaben auf der ersten Seite und auf der letzten Seite Ihren Vor- und Nachnamen ergänzen, abspeichern und dann als Anhang per E-Mail mit einem kurzen Begleittext an die Generalbundesanwaltschaft senden: poststelle@generalbundesanwalt.de

    (Das PDF-Formular muss zuerst abgespeichert werden und ist erst dann ausfüllbar.)

    Mustertext für die E-Mail:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit sende ich Ihnen meine Strafanzeige (s. Anhang). Es wird gebeten, Ermittlungstätigkeiten aufzunehmen und mich von dem Ergebnis der Ermittlungen zu informieren.
    Mit freundlichen Grüßen
    Vorname Nachname
    Email-Adresse

    Machen Sie mit! Unsere demokratische freiheitliche Grundordnung können wir nur gemeinsam retten. Für Rettung der Demokratie gibt es kein Patentrezept, aber gemeinsam können wir sicher viel bewegen. Es ist wichtig, überall „WIND“ zu machen. Wenn wir nichts tun, haben wir schon verloren.

    Pressemitteilung zur Strafanzeige


    GemeinWohl-Lobby 1. November 2023

    Aktionen zur WHO

    Erwiderung/Beschwerde zur Antwort von der Generalbundesanwaltschaft

    Mit der Anwort der Generalbundesanwaltschaft muss man nicht zufrieden sein. Der Bescheid ist zwar sehr detailiert, dennoch hat ein Mitglied der Gemeinwohl-Lobby eine Beschwerde dazu verfasst und eingereicht.

    Der Einreicher, Michael Immel, erlaubt uns seine Beschwerde zu verwenden und ebenfalls an den Generalbundesanwalt unter eigenen Namen zu senden.

    Wir haben sowohl eine Word-Datei als auch eine PDF-Datei dazu hier verlinkt.
    Doc-Format: https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/11/Antwort-auf-Strafanzeige-Generalbundesanwalt-Vorlage.doc

    PDF-Format: https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/11/Antwort-auf-Strafanzeige-Generalbundesanwalt-Vorlage.pdf

    Hinweise:
    Sie können sowohl die Word- als auch die PDF-Datei verwenden.
    Bei Word sind die in “Rot” markierten Stellen mit ihren Angaben zu ersetzen, bei PDF sind die Felder auszufüllen.
    Bitte tragen Sie ihre Adresse, Datum, Ort ein, nicht vergessen das Aktenzeichen und Datum in der Betreff-Zeile aus der Ihnen zugestellten Antwort der Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe zu übernehmen.
    Sie können die Beschwerde per E-Mail versenden oder auch postalisch


    Wir haben Strafanzeige bei der Generalbundesanwaltschaft (siehe weiter unten) eingereicht und wir erhielten einige Monate später die Antwort

    Gemeinwohl-Lobby 7. Oktober 2023

    Antwort Generalbundesanwaltschaft

    Auf Grund der vielen Einreichungen haben wir nun eine 8-Seitige Antwort des Bundesgeneralanwaltes erhalten, eine Antwort, die natürlich nicht befriedigt. Argumentativ und wie es sich gehört in “völlig verständlichem Amtsdeutsch” werden die Tatvorwürfe abgewiesen, mit Hinweisen voll bestückt auf betr. Gesetze und Erläuterungen. Eine Lektüre für Fachinteressierte und Verfassungsrechtler.
    Anbei hier die Antwort.

    https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/10/Strafanzeige-Antwort-Bundesanwaltschaft.pdf