
Pandemie-Vertrag im Bundestag abgestimmt, man nennt das auch Durchwinken. Wäre ja interessant, wer von diesen Herrschaften die beiden Verträge gelesen hat.
GemeinWohl-Lobby 21. Juli 2023
Aktionen zur WHO
Strafanzeige
Das Bundesverfassungsgericht ist erwartungsgemäß nicht bereit über die Verfassungsbeschwerde von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz wegen des WHO-Pandemievertrags zu entscheiden.
Wie geht es jetzt weiter? Wir haben jetzt eine umfassende Strafanzeige gestellt gegen die Verantwortlichen des Bundestages und der Bundesregierung, die uns an die WHO verkaufen wollen. Diese Strafanzeige wurde wieder von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz eingereicht und kann dann auch wieder von Ihnen als Unterstützung an die Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe gesandt werden, dieses Mal ist es ausreichend per E-Mail (Hinweis Kontaktstelle Bundesgeneralanwaltschaft), kann aber auch postalisch versandt werden.
Hinweis:
Die Strafanzeige, die jeder stellen kann, hat keine rechtlichen Konsequenzen, Kosten oder weitere Aktivitäten für Sie zur Folge. Viele fragen, warum eine Strafanzeige und nicht ein Strafantrag eingereicht wurde. Hochverrat oder Völkermord oder ähnliche Delikte sind immer Offizialdelikte, es bedarf keines weiteren Strafantrags wie bei Privatklagedelikten. Wer glaubt, dass er dennoch einen Strafantrag hinzufügen möchte, dem sei es unbenommen. Ausführliche Informationen zu Strafanzeige und Strafantrag können Sie hier entnehmen.
Die Strafanzeige können Sie hier herunterladen >> Strafanzeige als PDF zum Ausfüllen <<, mit Ihren Angaben auf der ersten Seite und auf der letzten Seite Ihren Vor- und Nachnamen ergänzen, abspeichern und dann als Anhang per E-Mail mit einem kurzen Begleittext an die Generalbundesanwaltschaft senden: poststelle@generalbundesanwalt.de
(Das PDF-Formular muss zuerst abgespeichert werden und ist erst dann ausfüllbar.)
Mustertext für die Email:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit sende ich Ihnen meine Strafanzeige (s. Anhang). Es wird gebeten, Ermittlungstätigkeiten aufzunehmen und mich von dem Ergebnis der Ermittlungen zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Email-Adresse
Machen Sie mit! Unsere demokratische freiheitliche Grundordnung können wir nur gemeinsam retten. Für Rettung der Demokratie gibt es kein Patentrezept, aber gemeinsam können wir sicher viel bewegen. Es ist wichtig, überall „WIND“ zu machen. Wenn wir nichts tun, haben wir schon verloren.
Pressemitteilung zur Strafanzeige

Vortrag von Marianne Grimmenstein
vom 5. August 2023 bei dieBasis
Der stille Putsch der WHO
Das Interview von Auf1.tv behandelt die WHO Verfassungsbeschwerde vor der Annahmeverweigerung durch das Bundesverfassungsgericht.
Marianne Grimmenstein klärt über die WHO Machenschaften auf – die folgenschweren Verträge werden bislang von den Staatsmedien komplett ausgeblendet.
Der Aufruf zum Mitmachen gegen die Machtergreifung der WHO gilt nach wie vor!
Bundesverfassungsgericht verweigert die Entscheidung
Zuerst haben wir eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wir bedanken uns bei allen, die bei der Aktion „Verfassungsbeschwerde“ mitgemacht haben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Datum 10. Juli 2023 die folgende Antwort an die Beschwerdeführer Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz gesandt:
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) 2005 und dem Internationalen Pandemievertrag wird das Bundesverfassungsgericht keine Entscheidung treffen. Alle anderen eingereichten Verfassungsbeschwerden scheinen noch nicht eine endgültige Antwort erhalten zu haben. Besonders die Leute, die mit einem erneuten Schreiben nach einer gerichtlichen Entscheidung verlangt haben.
Diese Antwort vom Gericht war grundsätzlich zu erwarten, da das Bundesverfassungsgericht keine Entscheidungen mehr trifft, wenn es um die Vernichtung unserer Demokratie nach dem Grundgesetz geht. Auch über die anhängige Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. Wolfgang Weiß, Universität Speyer, gegen das Freihandelsabkommen EUSFTA wird seit 2019 nicht geurteilt. In dieser Verfassungsbeschwerde geht es auch schon um die erfolgte Ablösung des Grundgesetzes durch die Zustimmung der deutschen Staatsorgane zu dem Freihandelsabkommen EU-Singapur. Die hochkarätige Verfassungsbeschwerde wurde zwar bis jetzt nicht abgelehnt, aber sie wird beim Bundesverfassungsgericht ohne Urteil und ohne jegliche Stellungnahme einfach verwahrt.
Das Positive an dieser Antwort ist, dass wir jetzt schwarz auf weiß haben, dass das Bundesverfassungsgericht auch bei realen Gefahren, wo es um die Vernichtung der Demokratie und Menschenrechte geht, nicht mehr tätig wird. Wir dokumentieren zurzeit, was bei uns nicht mehr funktioniert. Das erhaltene Dokument können wir deshalb für spätere Aktionen sehr gut benutzen.