Verfassungsbeschwerde zu Artikel 146 Grundgesetz
Friedemann Willemer, Rechtsanwalt aus Zittau, hat mit Uwe Kranz, ltd. Ministerialrat a. D., und der Bürgerrechtsaktivistin Marianne Grimmenstein sowie weiteren 35 Bürgern am 13. September beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde erhoben.
Das Ziel der Verfassungsbeschwerde ist, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gebieten möge, nach über 30 Jahren seit Vollendung der Einheit Deutschlands, Artikel 146 Grundgesetz zu aktivieren und damit dem deutschen Volk, alleiniger Träger der Staatsgewalt, die Gelegenheit zu geben, über seine Verfassung zu diskutieren und abzustimmen.
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