Verfassungsbeschwerde gegen die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO und Wahlprüfungsbeschwerde
Aktualisierung 20. Februar 2026
Es ist soweit!
628 Bürgerinnen und Bürger haben beim Bundesverfassungsgericht am 15. Februar 2026 gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung der geänderten InternationalenGesundheitsvorschriften (IGV), denn das verabschiedete Ratifizierungsgesetz ermöglicht die Einschränkungen der Grundrechte.
Die Bürgergemeinschaft beweist mit umfangreichen Dokumentation, dass die Änderungen der IGV sogar grundgesetz- und völkerrechtswidrig verabschiedet wurden.
Außerdem hat die Bürgergemeinschaft auch eine Wahlprüfungsbeschwerde wegen der Nichtbehebung der Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl 2025 eingereicht. In der Wahlprüfungsbeschwerde rügt die Bürgergemeinschaft den fehlenden Zeitrahmen für die Entscheidung über die Beschwerden und verlangt eine Revision des Wahlprüfungsgesetzes.
Initiatoren der Gemeinschaftsaktion sind die Menschenrechtsorganisation United for Freedom (UFF)
und die Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby (GWL).
Die Verfassungsbeschwerde und die umfangreiche Dokumentation sowie die Pressemittelung dazu finden Sie hier nachfolgend:
Hinweis:
Es kann möglich sein, dass für die Wahlprüfungsbeschwerde manche von Ihnen ( es waren 112 Einreicher) auch ein zweites AZ bekommen, falls dies vom Bundesverfassungsgericht so gehandhabt wird.
Wir bitten jeden, der ein Aktenzeichen bekommen sollte, bei uns sofort dies sofort unter Betr. AZ V-Beschwerde an v-beschwerde@gemeinwohl-lobby.de zu melden.
hier:
Verfassungsbeschwerde
und
Alle Anlagen zu Verfassungsbeschwerde
Hinweis:
Wir bitten all unsere Unterstützer, die es können, unsere Pressemitteilung herunterzuladen und als Anhang an verschiedene Medien mit einem kurzen Text per Email zu senden ( bitte diese Aktion erst am Sonntag starten, also ab 22.02.26). Wir haben alles vorbereitet. Hier können Sie die PRESSEMITTEILUNG als PDF-Datei herunterladen.
Pressemitteilung
Unter diesem Link finden Sie das kurze Anschreiben und die Presseadressen für die Emails:
Anschreiben und Adressen
Aktualisierung 2. Dezember 2025
Wir befinden uns in der 2. Phase der Ausführung zur Verfassungsbeschwerde.
Alle bisher angemeldeten Teilnehmer, über 700, haben die Unterschriftunterlagen erhalten, die benötigt werden, um der Verfassungsklage beizutreten.
Die Verfassungsbeschwerde wurde noch um einen zweiten wichtigen – in Zusammenhang mit dem ersten Punkt stehenden – Punkt erweitert
Der Titel:
Verfassungsbeschwerde wegen:
1. der Ratifizierung der geänderten IGV 2005 und
2. der Verletzung der Verpflichtung zur Behebung der Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung für die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025
Wir bitten darum, dass die Unterlagen (2 Blätter) ausgefüllt und unterschrieben an die genannte, per E-Mail mitgeteilte Postadresse bis spätestens zum 15. Dezember 2025 gesandt wird.
Die Verfassungsbeschwerde wird nach den Weihnachtstagen an das BVerfG versandt.
9. November 2025
Schützen wir unsere Gesundheit und unsere Grundrechte!
Verfassungsbeschwerde gegen die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO
Die WHO ist eine nicht demokratische Organisation, die hauptsächlich aus Spenden finanziert
wird. Meistens von der Pharmaindustrie. Deshalb vertritt sie auch deren Interessen. Wir dagegen sollen stets Forschungskaninchen werden.
Es geht um unsere Gesundheit! Aber nicht nur darum, es geht auch um die rudimentären Grundrechte, die wir durch diese IGV in Gefahr sind zu verlieren.
Nachdem der Bundestag durch Abstimmung des IGV-Zustimmungsgesetzes die neuen Gesundheitsvorschriften IGV endgültig ratifiziert hat, werden wir erneut Verfassungsbeschwerde beim BVerfG stellen, da ja jetzt durch die Verabschiedung der Grund unserer ersten Beschwerde weggefallen ist.
Wir wollen es jetzt erst recht wissen!
So können Sie der Verfassungsbeschwerde kostenlos noch bis 5.Dezember 2025 beitreten:
1 Bitte mit Angabe von Anrede (Frau, Herr), eventuell Titel, Vor und Nachnamen
und Wohnadresse sich per Email v-beschwerde@gemeinwohl-lobby.de ohne weiteren Text anmelden.
2 In die Betreffzeile bitte „Verfassungsbeschwerde IGV“ eintragen.
3 Wer beruflich Arzt ist, bitten wir, neben dem Namen und der Adresse, auch dies anzugeben, da Ärzte von den IGV besonders betroffen sind.
4 Die angegebene E-Mailadresse muss funktionieren, da wir die letzte Seite der Verfassungsbeschwerde per E-Mail jedem Teilnehmer zur Unterschrift zusenden werden, wenn die Verfassungsbeschwerde fertig ist. Diese eine Seite muss jeder dann an die angegebene Adresse per Post uns zurückschicken.