Verfassungsbeschwerde zu Art. 146 GG

Bescheid des BVerfG zu Verfassungsbeschwerde wegen unseres Selbstbestimmungsrechts

Hier ist das allgemeine Urteil des BVG vom 19.08.2024, welches unisono an alle anderen Beschwerdeführer der u.g. Verfassungsbeschwerde gesandt wurde

Ablehnungsbescheid unisono des BVG

15. Februar 2024

Die Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.


→ Ablehnungsbescheid des BVerfG

Im selben Schreiben wird auch der Befangenheitsantrag der Rechtsanwaltskanzlei-Kanzlei Willemer, Zittau, gegen den Präsidenten der 1. Kammer des 1. Senats des BVerfG Herr Harbarth abgelehnt.
Damit ist für die Hauptbeschwerdeführer kein weiterer Einwand möglich.


Zweiter Nachtrag zu unserer Verfassungsbeschwerde
zum Art. 146 GG

Eine Möglichkeit haben wir noch! Alle Einreicher, die noch keinen Ablehnungsbescheid erhalten haben, sollten mit ihrem Aktenzeichen und eigenen Angaben diesen aktualisierten Nachtrag schnellsten beim Bundesverfassungsgericht einreichen. 

Auch die Leute, die ein Schreiben vom Gericht erhalten haben, dass die Verfassungsbeschwerde eventuell nicht angenommen werden würde (konjunktiv in einem Bescheid?), haben damit ein vorläufiges Aktenzeichen bekommen und können unseren aktuellen Nachtrag einreichen. Hier können Sie den Nachtrag runterladen:

–> Antwortschreiben an das Bundesverfassungsgericht

Bitte die Formularfelder mit Ihren Daten ausfüllen, das Aktenzeichen nicht vergessen, ausdrucken, unterschreiben und ab per Post an das Bundesverfassungsgericht.


Verfassungsbeschwerde wegen unseres Selbstbestimmungsrechts Nachtrag

13. November 2023

Neben den Hauptbeschwerdeführern der Verfassungsbeschwerde für das Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 146 GG, hatten auch zahlreiche Unterstützer die Beschwerde unter eigenem Namen eingereicht (Link zum Herunterladen der Beschwerde siehe unten). Aber noch bevor die Hauptbeschwerdeführer eine Antwort vom Bundesverfassungsgericht erhalten haben, bekamen einige Einreicher vom Bundesverfassungsgericht einen gleichlautenden Bescheid, der besagt, dass die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen werden würde (konjunktiv in einem Bescheid?)
Will man da möglicherweise Beschwerdefluten vorbeugen?

Wer eine solche Antwort vom Bundesverfassungsgericht erhalten hat, für den haben wir ein
–> Antwortschreiben an das Bundesverfassungsgericht

Hinweis: Dieser Nachtrag ist nicht mehr einzureichen.


STRAFANZEIGE

Strafanzeige


GemeinWohl-Lobby 21. Juli 2023

Das Bundesverfassungsgericht ist erwartungsgemäß nicht bereit über die Verfassungsbeschwerde von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz wegen des WHO-Pandemievertrags zu entscheiden.

Wie geht es jetzt weiter? Wir haben jetzt eine umfassende Strafanzeige gestellt gegen die Verantwortlichen des Bundestages und der Bundesregierung, die uns an die WHO verkaufen wollen. Diese Strafanzeige wurde wieder von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz eingereicht und kann dann auch wieder von Ihnen als Unterstützung an die Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe gesandt werden, dieses Mal ist es ausreichend per E-Mail (Hinweis Kontaktstelle Bundesgeneralanwaltschaft), kann aber auch postalisch versandt werden.

Hinweis:
Die Strafanzeige, die jeder stellen kann, hat keine rechtlichen Konsequenzen, Kosten oder weitere Aktivitäten für Sie zur Folge. Viele fragen, warum eine Strafanzeige und nicht ein Strafantrag eingereicht wurde. Hochverrat oder Völkermord oder ähnliche Delikte sind immer Offizialdelikte, es bedarf keines weiteren Strafantrags wie bei Privatklagedelikten. Wer glaubt, dass er dennoch einen Strafantrag hinzufügen möchte, dem sei es unbenommen. Ausführliche Informationen zu Strafanzeige und Strafantrag können Sie hier entnehmen.

Die Strafanzeige können Sie hier herunterladen >> Strafanzeige als PDF zum Ausfüllen <<, mit Ihren Angaben auf der ersten Seite und auf der letzten Seite Ihren Vor- und Nachnamen ergänzen, abspeichern und dann als Anhang per E-Mail mit einem kurzen Begleittext an die Generalbundesanwaltschaft senden: poststelle@generalbundesanwalt.de

(Das PDF-Formular muss zuerst abgespeichert werden und ist erst dann ausfüllbar.)

Mustertext für die E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit sende ich Ihnen meine Strafanzeige (s. Anhang). Es wird gebeten, Ermittlungstätigkeiten aufzunehmen und mich von dem Ergebnis der Ermittlungen zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Email-Adresse

Machen Sie mit! Unsere demokratische freiheitliche Grundordnung können wir nur gemeinsam retten. Für Rettung der Demokratie gibt es kein Patentrezept, aber gemeinsam können wir sicher viel bewegen. Es ist wichtig, überall „WIND“ zu machen. Wenn wir nichts tun, haben wir schon verloren.

Pressemitteilung zur Strafanzeige


GemeinWohl-Lobby 1. November 2023

Aktionen zur WHO

Erwiderung/Beschwerde zur Antwort von der Generalbundesanwaltschaft

Mit der Anwort der Generalbundesanwaltschaft muss man nicht zufrieden sein. Der Bescheid ist zwar sehr detailiert, dennoch hat ein Mitglied der Gemeinwohl-Lobby eine Beschwerde dazu verfasst und eingereicht.

Der Einreicher, Michael Immel, erlaubt uns seine Beschwerde zu verwenden und ebenfalls an den Generalbundesanwalt unter eigenen Namen zu senden.

Wir haben sowohl eine Word-Datei als auch eine PDF-Datei dazu hier verlinkt.
Doc-Format: https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/11/Antwort-auf-Strafanzeige-Generalbundesanwalt-Vorlage.doc

PDF-Format: https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/11/Antwort-auf-Strafanzeige-Generalbundesanwalt-Vorlage.pdf

Hinweise:
Sie können sowohl die Word- als auch die PDF-Datei verwenden.
Bei Word sind die in “Rot” markierten Stellen mit ihren Angaben zu ersetzen, bei PDF sind die Felder auszufüllen.
Bitte tragen Sie ihre Adresse, Datum, Ort ein, nicht vergessen das Aktenzeichen und Datum in der Betreff-Zeile aus der Ihnen zugestellten Antwort der Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe zu übernehmen.
Sie können die Beschwerde per E-Mail versenden oder auch postalisch


Wir haben Strafanzeige bei der Generalbundesanwaltschaft (siehe weiter unten) eingereicht und wir erhielten einige Monate später die Antwort

Gemeinwohl-Lobby 7. Oktober 2023

Antwort Generalbundesanwaltschaft

Auf Grund der vielen Einreichungen haben wir nun eine 8-Seitige Antwort des Bundesgeneralanwaltes erhalten, eine Antwort, die natürlich nicht befriedigt. Argumentativ und wie es sich gehört in “völlig verständlichem Amtsdeutsch” werden die Tatvorwürfe abgewiesen, mit Hinweisen voll bestückt auf betr. Gesetze und Erläuterungen. Eine Lektüre für Fachinteressierte und Verfassungsrechtler.
Anbei hier die Antwort.

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/10/Strafanzeige-Antwort-Bundesanwaltschaft.pdf