Verfassungsbeschwerde wegen unseres Selbstbestimmungsrechts Nachtrag
13. November 2023
Neben den Hauptbeschwerdeführern der Verfassungsbeschwerde für das Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 146 GG, hatten auch zahlreiche Unterstützer die Beschwerde unter eigenem Namen eingereicht (Link zum Herunterladen der Beschwerde siehe unten). Aber noch bevor die Hauptbeschwerdeführer eine Antwort vom Bundesverfassungsgericht erhalten haben, bekamen einige Einreicher vom Bundesverfassungsgericht einen gleichlautenden Bescheid, der besagt, dass die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen werden würde (konjunktiv in einem Bescheid?)
Will man da möglicherweise Beschwerdefluten vorbeugen?
Wer eine solche Antwort vom Bundesverfassungsgericht erhalten hat, für den haben wir ein
–> Antwortschreiben an das Bundesverfassungsgericht:
Bitte die Formularfelder mit Ihren Daten ausfüllen, das Aktenzeichen nicht vergessen, ausdrucken, unterschreiben und ab per Post an das Bundesverfassungsgericht.
Verfassungsbeschwerde wegen unseres Selbstbestimmungsrechts
18. September 2023
Zahlreiche Umfragen bestätigen, dass der größte Teil der Bevölkerung in unserem Land
in allen wichtigen Fragen (z. B. Energiefragen, Umwelt- und Bildungsprobleme, Gesundheitsversorgung, Friedensfragen usw.) endlich Mitspracherecht erhalten möchte. Das wird uns bis jetzt verweigert.
Damit die Menschen in unserem Land endlich diskutieren und frei darüber entscheiden können, wie sie miteinander leben möchten und in allen wichtigen gesellschaftlichen Fragen mitbestimmen können, ist es notwendig, dass ganz viele Menschen eine Verfassungsbeschwerde für diesen Zweck erheben. Deshalb rufen wir alle Menschen auf, die Verfassungsbeschwerde für unser Selbstbestimmungsrecht selbst unter eigenem Namen einzureichen. Wir müssen zahlreich werden, um unser Selbstbestimmungsrecht zu erlangen.
Hinweis: Den größten Teil der Verfassungsbeschwerde hat ein Anwalt geschrieben. Die Klammern und Punkte in der Verfassungsbeschwerde sind gewollt, um die Zitate auf die notwendigen Aussagen zu begrenzen.
Zur Einreichung können Sie die PDF- oder die Word-Datei (siehe Links) nutzen. Tragen Sie Name, Adresse, Datum im Adressbereich und unter dem Titel „Verfassungsbeschwerde“ nochmals den Namen und Adresse in die vorgezeichneten Stellen ein. Danach das Dokument speichern, ausdrucken, letzte Seite unterschreiben und bitte per Post nach Karlsruhe schicken.
Würde uns freuen, wenn Sie uns unter kontakt@gemeinwohl-lobby.de informieren, wenn Sie mit dabei sind!
Ohne Unterschrift ist die Verfassungsbeschwerde ungültig und Online per E-Mail wird nicht akzeptiert.
PDF-Datei
WORD-Datei