III. Parlament

Art. 15 Aufgaben des Parlaments

(1) Das Parlament ist die Vertretung des Deutschen Volkes. Es übt die Gesetzgebung aus und kontrolliert die Staatsregierung. Das Parlament tagt öffentlich.

(2) Neben dem Parlament erfolgt die Gesetzgebung über wesentliche Themen auch durch Volksabstimmungen.

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