11. Februar 2024
Ende der Aktion “Strafanzeige gegen Steinmeier”
Nach dem viele Einreicher unisono die gleiche Antwort von der Berliner Staatsanwaltschaft erhielten, welche den genannten Tatbestand der Volksverhetzung als nicht gegeben ansieht, werden wir keine weitere Aktion dazu starten.
Es war uns wichtig, dass viele Menschen die Strafanzeige einreichten, um auch dieser Behörde zu zeigen, dass wir Bürger uns nicht beleidigen lassen.
Danke für Ihre Mitarbeit
2. Februar 2024
Strafantrag gegen den Bundespräsidenten Steinmeier
Frank-Walter Steinmeier, ehemaliger SPD-Außenminister und heutiger Bundespräsident,
sprach am 29.1.2024 auf einem Empfang vor Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und Betriebsräten.
“Wenn unsere Demokratie angegriffen wird, dann ist eine Grenze überschritten, bei der Gegensätze hintenanstehen. Dann muss die demokratische Mitte, die große Mehrheit unserer Gesellschaft, Position beziehen”
sagte Steinmeier in Berlin. Quer durch Unternehmen, Kultur und Gesellschaft müsse deutlich
werden:
“Wir lassen uns dieses Land nicht von extremistischen Rattenfängern kaputtmachen.”
Bundespräsident Frank Walter Steinmeier
Dies muss als Volksverhetzung nach §130 StGB geahndet werden, weshalb wir Strafantrag bei der Zentralstelle Hasskriminalität, Staatsanwaltschaft Berlin, gestellt haben. Eine wahre Demokratie besteht aus Gegensätzen und erträgt auch Gegensätze.
Wenn Sie sich an dem Strafantrag beteiligen wollen, laden sie nachfolgendes Dokument herunter. Tragen Sie Name, Adresse und Datum in die vorgezeichneten Stellen ein. Danach das Dokument speichern, ausdrucken, zweite Seite unterschreiben und bitte per Post nach Berlin schicken.
>> Strafantrag wegen Volksverhetzung gegen Steinmeier