STRAFANZEIGE ÖRR

26. Juni 2024

Wir erstatten Anzeige gegen den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk!



Da auf unsere Schreiben an die Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bis auf eine verbale Antwort des ZDF keine Einsicht erkennbar war und von den anderen Rundfunkanstalten keine Reaktion kam, erstatten wir Strafanzeige gegen alle Intendanten des ÖRR.


Kritische Stimmen werden von unserem öffentlich rechtlichen Rundfunk nicht zugelassen, aber verunglimpft, wie das veröffentlichte Manifest der ÖRR-Mitarbeiter auch bestätigt, obwohl die Öffentlich-Rechtlichen verpflichtet sind, sorgfältig zu recherchieren und stets sachlich und neutral zu berichten. Der ÖRR berichtet einseitig und klärt die Bevölkerung über die neuen Verträge der WHO überhaupt nicht auf.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat wesentlich im Rahmen der „Pandemie“ dazu beigetragen, die Bevölkerung mit Unwahrheiten, mit „Zwang und Druck“ bzgl. Impfen und weiteren nicht gerechtfertigten und nicht evidenzbasierten Maßnahmen zu informieren, die dann in Folge zu gravierenden Gesundheitsschäden, bis hin zum Tode führten.
Diese Tatbestände finden Sie auch in der Strafanzeige detailliert.


Es ist eine Völkerrechtliche Strafanzeige wegen Verstoßes gegen

  • § 6 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 5 gem. Völkerstrafgesetzbuch „Völkermord“,
  • § 7 Abs. 1 Nr. 2, 8 und 9 Völkerstrafgesetzbuch „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“,
  • § 8 Abs. 1 Nr. 8 gem. Völkerstrafgesetzbuch „Kriegsverbrechen gegen Personen
    und wegen
  • Verletzung des Nürnberger Kodex
  • § 81 Abs. 1 StGB Hochverrat gegen den Bund

Die Details sind der Strafanzeige zu entnehmen, die auch sehr zahlreiche Beweise enthält:

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/06/OERR-Strafanzeige.pdf

Sie können diese Strafanzeige auch unter Ihrem Namen an die Generalbundesanwaltschaft nach Karlsruhe senden.

Laden Sie die Datei herunter, tragen auf der ersten Seite in den Formularfeldern Ihre Daten ein, dann alle Seiten ausdrucken und auf der letzten Seite unterschreiben. Die Strafanzeige muss per Post bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe eingereicht werden.

Wenn Sie die Strafanzeige abgeschickt haben, können Sie das gerne auch anonym hier eintragen:

    Vielen Dank für’s Mitmachen!

    STRAFANTRAG STEINMEIER

    Steinmeier als Rattenfänger

    11. Februar 2024

    Ende der Aktion „Strafanzeige gegen Steinmeier“

    Nach dem viele Einreicher unisono die gleiche Antwort von der Berliner Staatsanwaltschaft erhielten, welche den genannten Tatbestand der Volksverhetzung als nicht gegeben ansieht, werden wir keine weitere Aktion dazu starten.

    Es war uns wichtig, dass viele Menschen die Strafanzeige einreichten, um auch dieser Behörde zu zeigen, dass wir Bürger uns nicht beleidigen lassen.
    Danke für Ihre Mitarbeit


    2. Februar 2024

    Strafantrag gegen den Bundespräsidenten Steinmeier

    Frank-Walter Steinmeier, ehemaliger SPD-Außenminister und heutiger Bundespräsident, 
    sprach am 29.1.2024 auf einem Empfang vor Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und Betriebsräten.

    „Wenn unsere Demokratie angegriffen wird, dann ist eine Grenze überschritten, bei der Gegensätze hintenanstehen. Dann muss die demokratische Mitte, die große Mehrheit unserer Gesellschaft, Position beziehen“

    sagte Steinmeier in Berlin. Quer durch Unternehmen, Kultur und Gesellschaft müsse deutlich 
    werden:

    „Wir lassen uns dieses Land nicht von extremistischen Rattenfängern kaputtmachen.“

    Bundespräsident Frank Walter Steinmeier

    https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/bundespraesident-steinmeier-warnung-extremismus-demokratie-100.html

    Dies muss als Volksverhetzung nach §130 StGB geahndet werden, weshalb wir Strafantrag bei der Zentralstelle Hasskriminalität, Staatsanwaltschaft Berlin, gestellt haben. Eine wahre Demokratie besteht aus Gegensätzen und erträgt auch Gegensätze.

    Wenn Sie sich an dem Strafantrag beteiligen wollen, laden sie nachfolgendes Dokument herunter. Tragen Sie Name, Adresse und Datum in die vorgezeichneten Stellen ein. Danach das Dokument speichern, ausdrucken, zweite Seite unterschreiben und bitte per Post nach Berlin schicken.

    >> Strafantrag wegen Volksverhetzung gegen Steinmeier


    STRAFANZEIGE

    Strafanzeige


    GemeinWohl-Lobby 21. Juli 2023

    Das Bundesverfassungsgericht ist erwartungsgemäß nicht bereit über die Verfassungsbeschwerde von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz wegen des WHO-Pandemievertrags zu entscheiden.

    Wie geht es jetzt weiter? Wir haben jetzt eine umfassende Strafanzeige gestellt gegen die Verantwortlichen des Bundestages und der Bundesregierung, die uns an die WHO verkaufen wollen. Diese Strafanzeige wurde wieder von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz eingereicht und kann dann auch wieder von Ihnen als Unterstützung an die Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe gesandt werden, dieses Mal ist es ausreichend per E-Mail (Hinweis Kontaktstelle Bundesgeneralanwaltschaft), kann aber auch postalisch versandt werden.

    Hinweis:
    Die Strafanzeige, die jeder stellen kann, hat keine rechtlichen Konsequenzen, Kosten oder weitere Aktivitäten für Sie zur Folge. Viele fragen, warum eine Strafanzeige und nicht ein Strafantrag eingereicht wurde. Hochverrat oder Völkermord oder ähnliche Delikte sind immer Offizialdelikte, es bedarf keines weiteren Strafantrags wie bei Privatklagedelikten. Wer glaubt, dass er dennoch einen Strafantrag hinzufügen möchte, dem sei es unbenommen. Ausführliche Informationen zu Strafanzeige und Strafantrag können Sie hier entnehmen.

    Die Strafanzeige können Sie hier herunterladen >> Strafanzeige als PDF zum Ausfüllen <<, mit Ihren Angaben auf der ersten Seite und auf der letzten Seite Ihren Vor- und Nachnamen ergänzen, abspeichern und dann als Anhang per E-Mail mit einem kurzen Begleittext an die Generalbundesanwaltschaft senden: poststelle@generalbundesanwalt.de

    (Das PDF-Formular muss zuerst abgespeichert werden und ist erst dann ausfüllbar.)

    Mustertext für die E-Mail:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit sende ich Ihnen meine Strafanzeige (s. Anhang). Es wird gebeten, Ermittlungstätigkeiten aufzunehmen und mich von dem Ergebnis der Ermittlungen zu informieren.
    Mit freundlichen Grüßen
    Vorname Nachname
    Email-Adresse

    Machen Sie mit! Unsere demokratische freiheitliche Grundordnung können wir nur gemeinsam retten. Für Rettung der Demokratie gibt es kein Patentrezept, aber gemeinsam können wir sicher viel bewegen. Es ist wichtig, überall „WIND“ zu machen. Wenn wir nichts tun, haben wir schon verloren.

    Pressemitteilung zur Strafanzeige


    GemeinWohl-Lobby 1. November 2023

    Aktionen zur WHO

    Erwiderung/Beschwerde zur Antwort von der Generalbundesanwaltschaft

    Mit der Anwort der Generalbundesanwaltschaft muss man nicht zufrieden sein. Der Bescheid ist zwar sehr detailiert, dennoch hat ein Mitglied der Gemeinwohl-Lobby eine Beschwerde dazu verfasst und eingereicht.

    Der Einreicher, Michael Immel, erlaubt uns seine Beschwerde zu verwenden und ebenfalls an den Generalbundesanwalt unter eigenen Namen zu senden.

    Wir haben sowohl eine Word-Datei als auch eine PDF-Datei dazu hier verlinkt.
    Doc-Format: https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/11/Antwort-auf-Strafanzeige-Generalbundesanwalt-Vorlage.doc

    PDF-Format: https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/11/Antwort-auf-Strafanzeige-Generalbundesanwalt-Vorlage.pdf

    Hinweise:
    Sie können sowohl die Word- als auch die PDF-Datei verwenden.
    Bei Word sind die in „Rot“ markierten Stellen mit ihren Angaben zu ersetzen, bei PDF sind die Felder auszufüllen.
    Bitte tragen Sie ihre Adresse, Datum, Ort ein, nicht vergessen das Aktenzeichen und Datum in der Betreff-Zeile aus der Ihnen zugestellten Antwort der Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe zu übernehmen.
    Sie können die Beschwerde per E-Mail versenden oder auch postalisch


    Wir haben Strafanzeige bei der Generalbundesanwaltschaft (siehe weiter unten) eingereicht und wir erhielten einige Monate später die Antwort

    Gemeinwohl-Lobby 7. Oktober 2023

    Antwort Generalbundesanwaltschaft

    Auf Grund der vielen Einreichungen haben wir nun eine 8-Seitige Antwort des Bundesgeneralanwaltes erhalten, eine Antwort, die natürlich nicht befriedigt. Argumentativ und wie es sich gehört in „völlig verständlichem Amtsdeutsch“ werden die Tatvorwürfe abgewiesen, mit Hinweisen voll bestückt auf betr. Gesetze und Erläuterungen. Eine Lektüre für Fachinteressierte und Verfassungsrechtler.
    Anbei hier die Antwort.

    https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/10/Strafanzeige-Antwort-Bundesanwaltschaft.pdf