Kapitel III

Kommentare zum Kapitel III

Die Mitarbeit am KAPITEL III – PARLAMENT des GesellschaftsFAIRtrags ist nun zur Kommentierung freigeschaltet. Bitte geben Sie den Artikel an, den Sie kommentieren möchten oder machen Sie einen Vorschlag zu einem neuen Artikel zum Thema Parlament. Wichtig: Wir bitten in dieser Phase nur noch um kurze Vorschläge und Bemerkungen, was eventuell fehlen oder widersprüchlich sein könnte!

Den genauen Wortlaut der aktuellen Vorlage des Kapitels Parlament können Sie hier noch einmal nachlesen:

Art. 15 Aufgaben des Parlaments
Art. 16 Gliederung des Parlaments
Art. 17 Wahl und Entscheidungsbefugnisse der Kammern
Art. 18 Zuständigkeit des Parlaments
Art. 19 Wahl, Aufgaben, Rechte und Pflichten der Parlamentarier

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27 Gedanken zu „Kapitel III“

  1. Es fehlt ein Artikel über die Art der Beschlussfassung im Parlament. Die Erwähnung in Art. 19: » (12) Alle Parlamentarier beherrschen die Prinzipien und Methoden des Systemischen Konsensierens)*« ist nicht ausreichend genug.

    Mein Vorschlag: (12) Entschlussfassungen im Parlament erfolgen durch systemisches Konsensieren. Der Nachweis einer erfolgreich absolvierten Ausbildung in systemischem Konsensieren ist für Parlamentarier verpflichtend.

    Anmerkung: konsensorientierte Beschlussfassung in so großen Gremien ist praktisch nur mit systemischen Konsensieren möglich. Wollte man Beschlüsse im Konsent vorsehen, müsste eine zusätzliche Strukturierung der Kammern angedacht werden.

  2. Den Satz: » (1) Das Parlament ist die Vertretung des Deutschen Volkes« empfinde ich als zu einseitig. Er wird höchstwahrscheinlich zu Rassismus- und Rechtsextremismus-Vorwürfen führen.

    Ich schlage vor: (1) Das Parlament ist die Vertretung der Bürger Deutschlands

  3. Art 16:
    Vier Kammern werden eine Bürokratie ohnesgleichen zur Folge haben. Wir sind doch angetreten, das Parlament flüssiger, effezienter und schlanker zu machen.

    Ich schlage vor die 4 Kammern wegfallen zu lassen und die Abgeordnetengröße mit 400 Abgeordneten beizubehalten, wobei statt der 100 Wahlkreise, es dann eben 400 Wahlkreise geben wird (damit können die Kontakte der Abgeordneten zu den Wählern intensiver gehalten werden.
    Die Kriterien für Abgeordnete müssten dann auch nicht so fachspeziell erfüllt sein.

  4. Art 19 (1)
    Fraktionen sind zwar verboten, aber Parteien wollen wir zulassen? Das nicht im Ernst.

    Deshalb Absatz 1 erweitern mit “Parteien sind nicht erlaubt”

  5. neu Artikel 19 (6)
    Der Abschluss oder der Beitritt von bzw. zu internationalen Verträgen darf keine Souveränitätseinschränkungen für die Bundesrepublik zur Folge haben.
    Anlass WHO-Pandemievertrag

  6. Da es keine Parteien mehr geben wird und nur direkt gewählte Parlamentarier, sehe ich eine Amtszeitbegrenzung als kontraproduktiv. Sich fehlverhaltende Parlamentarier werden doch durch das aktiv beobachtende Volk ausgesondert, entweder durch Nichtwiederwahl oder gar durch “Misstrauensvotum”.

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